Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBL. I S. 1206, 1313) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 der Verodnung über Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz vom 26.09.1989 (GV NW S. 508) in der derzeitigen gültigen Fassung.

Ich freue mich mitteilen zu können, dass ich durch die Anerkennung als Sachverständiger, meiner vielseitigen Weiterbildungen sowie der praktischen Überprüfung meiner Arbeit mit Hunden vom Veterinäramt die Genehmigung nach § 11 im vollen Umfang und ohne Auflagen erhalten habe.

Insbesondere wurde mir die Erlaubnis erteilt gewerbsmäßig die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten und gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden.